20.07.26, 18:35
Zitat:..soll das gewerblich sein???
Kurz und knapp, ja. Das was du schilderst ist auf dem Papier gesehen Scheingewerbe und du solltest sehr aufpassen. Das du diese sachen als "Freizeit Beschäftigung" ausführst ist egal. Rechtlich kaufst du mehrere ähnliche Gegenstände und veräußerst sie innerhalb von 12 Monaten mit Gewinn wieder. Dann nimmt das Finanzamt automatisch eine Gewinnerzielungsabsicht an.
Wenn Kleinanzeigen sich schon meldet und dich auch noch auffordert deine Daten zu vervollständigen hätte ich schiss das demnächst ein Brief vom Finanzamt kommt das deine Tätigkeiten als Gewerblich angesehen werden. Du müsstest dann mit Belegen nachweisen das du die Gegenstände entweder mehr als 12 Monate Besitzt oder aber keinen Gewinn machst. Wenn du aber trotzdem 10 Hifi Geräte verkloppst kannst du trotzdem als Gewerblich eingestuft werden. Am Ende wärst du auf der sicheren Seite wenn du eine EÜR machst, das musst du mit Kleingewerbe auch tun, was ich dir auch empfehlen würde anzumelden wenn du dich nicht vor der Einkommenssteuer drücken willst. Ansonsten wenn du mal hochgenommen wirst hab ich da ehrlich gesagt gar kein Mitleid in solchen Fällen...
Gruß
Jan-Cedric
Jan-Cedric


![[-]](https://plattenspieler-forum.de/images/collapse.png)