28.07.26, 12:43
Natürlich hat mich nun auch interessiert, ob das Forum auch eine solche Plattform ist und ob ich im Zweifelsfall Meldungen absetzen müsste:
Zitat:Wann greift die Meldepflicht bei einem Forum?Da habe ich also noch mal Glück gehabt
Das Gesetz verlangt, dass die Software es den Nutzern ermöglicht, Rechtsgeschäfte abzuschließen. Für Ihr Forum bedeutet das:
- Sie sind meldepflichtig, wenn: Ihr Forum eine integrierte Marktplatz-Software nutzt, bei der Verkäufer einen "Kaufen"- oder "Gebot abgeben"-Button anklicken können und das System den Zuschlag erteilt. Sobald der Vertragsschluss technisch über Ihr System vermittelt wird, sind Sie Plattformbetreiber.
- Sie sind NICHT meldepflichtig, wenn: Ihr Verkaufsbereich ein reiner "Schwarzes-Brett"-Flohmarkt ist. Wenn Nutzer dort lediglich Beiträge wie "Biete Plattenspieler XY für 300€ an" posten und der eigentliche Kaufvertrag komplett außerhalb des Forums (z. B. per privater Nachricht, E-Mail, Telefon oder vor Ort) ausgehandelt und abgeschlossen wird. In diesem Fall stellen Sie lediglich den Speicherplatz für Werbung bereit – das PStTG greift laut § 3 Abs. 1 Nr. 2 PStTG bei reiner Schaltung von Werbung ausdrücklich nicht.
Gruß
Jan
Si vis pacem, para bellum
Angeschlossene Dreher:
JVC QL-Y55F, Victor QL-Y77F, Technics SL-1300 , Revox B795
Darf gehen:
Denon DP-37F, Technics SL-Q 33, Sony PS 5550, Luxman PD-284
ToDos:
Sharp Optonica RP-5100, SABA PSP 910, Dual 1019, Dual 1219
[Bild: https://plattenspieler-forum.de/gallery/..._44_29.png]
Jan
Si vis pacem, para bellum
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JVC QL-Y55F, Victor QL-Y77F, Technics SL-1300 , Revox B795
Darf gehen:
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ToDos:
Sharp Optonica RP-5100, SABA PSP 910, Dual 1019, Dual 1219
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