Alternativen zu Ebay und Kleinanzeigen im HIFI Bereich?
#23
Hallo !
Jo, Ebay bastelt sich wider Handelsrecht gemäß BGB oder HGB gerne ein eigenes Rechtssystem.

Ich hab hier in Berlin nebst Speckgürtel noch nie ein reines Abholungsgeschäft gemacht. Mir ist es zuwider zuerst einer wildfremden Person den Betrag X zu überweisen / überweisen zu lassen und dann bei Abholung enttäuscht zu werden. Dafür ist mir meine Lebenszeit und meine Nerven zu kostbar. Ich trete da nicht mit einem Bodyguard oder / und einer Tatwaffe an, damit ich nicht belästigt werde.

Das Recht auf Minderung, Nachbesserung oder Wandel des Kaufvertrages ist sowieso nicht einschränkbar.

Ich habe jetzt noch nicht theoretisch den Ablauf durchdacht, wenn ich den Artikel per Auktion ( nicht: Sofortkauf ) ersteigere, die Abholadresse erhalte, den Artikel nicht vorab bezahle und das Bares-für-Rares direkt vor Ort.

Gibt es dann eine Verwarnung wegen einem nicht bezahlten Artikel ?
Kann der Verkäufer die Auktion abbrechen oder abbrechen lassen, wenn er seine Verkaufsbedingungen so eingestellt hatte, daß nach 3 Tagen Nicht-Zahlung die Auktion beendet wird ... ( Obwohl gemäß BGB ein rechtsverbindlicher Kaufvertreag abgeschlossen wurde ) ?

Versteht Ihr meinen theoretischen Ablauf ?

Ich muß mir mal hier einen Sympathisanten für einen Probelauf suchen ....

MfG, Erik
Zitieren Return to top


Nachrichten in diesem Thema
RE: Alternativen zu Ebay und Kleinanzeigen im HIFI Bereich? - von 2lazy - 19.08.26, 19:17

Gehe zu: